Sicherheitsregeln in Skigebieten
- Verantwortung zur Vermeidung von Unfällen - Fahren sie rücksichtsvoll und gefährden sie weder sich selbst noch andere. Sie sind dafür verantwortlich, jederzeit die Kontrolle über ihre Skier oder Snowboard zu haben und Unfälle sowie Personen- und Materialschäden zu vermeiden.
- Passen sie ihre Geschwindigkeit den Bedingungen an - Sie sind verpflichtet, verantwortungsvoll zu fahren und ihre Geschwindigkeit und Fahrweise ihren eigenen Fertigkeiten, dem Gelände, dem Wetter, den Sicht-, Schnee- und Pistenverhältnissen sowie dem Verkehr anzupassen.
- Vorfahrt - Wer von hinten (oben) kommt, muss ausweichen und Zusammenstöße vermeiden.
- Überholen und Schuss fahren - Beim Überholen muss ausreichend Abstand eingehalten werden, um dem Überholten Raum für kontrollierte und unkontrollierte Bewegungen und Manöver zu lassen. Schuss fahren ist verboten, es sei denn es geschieht unter organisiertem Training.
- Anfahren, einbiegen und Aufwärts-Kurven - Vor dem Einbiegens in eine Piste oder einer Kurve gegen den Hang müssen sie sich vergewissern, dass der Weg frei ist und sie niemanden gefährden. Das gilt auch für das Anfahren nach einem Stop.
- Anhalten in der Piste - Ausgenommen von absoluten Notfällen ist das Anhalten in schmalen Passagen und an unübersichtlichen Stellen verboten. Nach einem Fall an einer solchen Stelle soll die Piste so schnell wie möglich geräumt werden.
- Zu Fuß in der Piste - Fußgänger müssen sich am Rand der Piste bewegen/aufhalten.
- Respektieren sie Schilder, Markierungen und Anweisungen - Folgen sie Schildern, Markierungen und Anweisungen des Pistenpersonals.
- Hilfe bei Unfällen und Verletzungen - Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, bei Unfällen zu helfen.
- Ausweispflicht - Helfer und Zeugen bei Unfällen oder Beschädigungen müssen ihre Personalien angeben.
Es ist streng verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten auf den Pisten aufzuhalten. Schneekanonen, Maschinen und Raupenfahrzeuge können Lebensgefahr darstellen.
Abfahrtskifahren stellt ein Risiko dar. Rauschmittel und Skifahren passen nicht zusammen. Eine Verletzung der Sicherheitsregeln kann den Verweis von der Piste zur Folge haben.
Quelle: Alpinanleggenes Landsforening - Der Landesverband der Skigebiete
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